Anmeldung Luzerner Stadtlauf

Information

Veranstaltungsreglement

Das Veranstaltungsreglement ist ein integraler Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Über die Auslegung von Bestimmungen dieses Reglements entscheidet der Veranstalter. Änderungen von Seiten des Veranstalters bleiben vorenthalten.

1. Veranstalter
Veranstalter des Luzerner Stadtlaufes ist der Verein Luzerner Stadtlauf, Würzenbachstrasse 13, 6006 Luzern.

2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online oder vor Ort auf der Geschäftsstelle & Nachmeldestellen. Anmeldungen per Telefon oder per E-Mail sind nicht möglich. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages innert 10 Tagen werden grundsätzlich nicht angenommen. Jegliche Änderungen der Anmeldung können nur online vorgenommen werden. Ein Wechsel der Distanz ist möglich, solange Startplätze verfügbar sind. Höhere Startgelder und Optionen werden in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung oder Gutschrift von zu viel bezahltem Startgeld ist ausgeschlossen. 

3. Teilnehmerlimit
Der Luzerner Stadtlauf wird mit den publizierten Kategorien durchgeführt. Für die einzelnen Kategorien werden maximal 1300 Teilnehmende angenommen. Anmeldungen durch Drittpersonen erfolgen im Einverständnis der angemeldeten Person. Für die einzelnen Startslots in den Familienkategorien (5 Minuten) sind maximal 350 Personen vorgesehen. Aufteilungen bei zu grossen Startfeldern oder Änderungen des Zeitplans liegen im Ermessen des Veranstalters. Die zugeteilte Startzeit ist verbindlich.

4. Disqualifikation
Die Anordnungen der Funktionäre des Luzerner Stadtlaufs sind zu befolgen. Hilfsmittel wie Inline Skates und Trottinett sind nicht erlaubt. Private Begleitungen von Läufer*innen mit Fahrrädern oder Hunden sind nicht gestattet. Abkürzungen sind nicht erlaubt. Wer die Strecke nicht gemäss Streckenplan absolviert, wird disqualifiziert. Über Disqualifikationen entscheidet die technische Leitung des Organisationskomitees endgültig. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, sich nicht an die von den Behörden und/oder vom Veranstalter vorgegebenen Schutzmassnahmen halten oder der Verdacht besteht, dass diese nach der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (wie Doping) an den Start gehen.

5. Gesundheit
Die Teilnehmer*innen gehen ausschliesslich bei guter Gesundheit an den Start. Wer sich in den letzten Tagen vor dem Lauf krank oder fiebrig fühlt, sollte auf die Teilnahme verzichten. Sie nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung am Luzerner Stadtlauf teil. Der Organisator übernimmt bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Alle Läufer*innen müssen minimal gegen Unfall versichert sein. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.

6. Sanitätsposten
Auf der Strecke sind in regelmässigen Abständen Sanitätsposten eingerichtet, in denen jeweils ein Arzt oder eine Ärztin und Samariter Hilfe leisten (siehe Streckenplan). Nach dem Ziel befindet sich eine Rettungsstation, in welcher Notfälle behandelt werden können. Die Hilfeleistungen an den Posten und in der Rettungsstation am Ziel sind im Startgeld inbegriffen.

7. Rettungswagen
Im Weiteren stehen auf der Strecke Rettungswagen für notfallmässige Klinikeinweisungen bereit. Der Transport in die Klinik und allfällige Behandlungen in der Klinik sind nicht im Startgeld inbegriffen.

8. Zeitmessung
In den Einzelkategorien U12 bis U18 wird die Bruttolaufzeit gemessen. In allen anderen Kategorien wird die Nettolaufzeit, also die effektiv gelaufene Zeit zwischen Start- und Ziellinie gemessen und veröffentlicht. Die Nettolaufzeit ist auch für die Rangierung relevant. Die Rangierung der Podestläufer*innen Overall in den Kategorien Altstadt und Musegg Classic erfolgt nach Einlauf.
Die Zeitmessung erfolgt beim Ziel mittels eines in der Startnummer integrierten Mikrochips. Die Laufzeit wird auf der Ziellinie unter dem Zielcontainer genommen.

9. Preise und Siegerehrung
Die drei Erstrangierten jeder ausgeschriebenen Kategorie der Einzelläufe erhalten Preise. Die Siegerehrungen der Einzelläufe finden kurz nach dem Einlauf auf dem Rosengart-Platz statt. Die Siegerehrungen der Podestplatzierten in den Jahrgangskategorien «Altstadt Classic» finden um 19.30 Uhr und die der Musegg Classic um 20.40 Uhr statt.Sind in einer Kategorie weniger als 5 Teilnehmende klassiert, werden die SiegerInnen nicht in ihrer Alterskategorie ausgezeichnet. In allen Familien-Serien sowie den Kategorien Altstadt Plauschrennen und Walking/Nordic Walking verlosen wir jeweils drei Preise. Die Gewinner werden direkt im Ziel benachrichtigt und der Gewinn anschliessend auf dem Rosengart-Platz übergeben. 

Die Preise für sämtliche Team-Rangierungen (Schüler und Firmen) werden nach der Veranstaltung zugeschickt oder übergeben.

10. Adressdaten und Fotorechte
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass die Adressdaten an den Veranstalter sowie die im Programmheft aufgeführten Sponsoren für gezielte Anschriften im Zusammenhang mit dem Laufevent, an den offiziellen Fotografen und an den Swiss Athletics weitergegeben werden dürfen. Wer damit nicht einverstanden ist, muss dies bis zum Veranstaltungstag der Geschäftsstelle schriftlich per Post oder Mail mitteilen. Adressdaten von Schulen werden nicht weitergegeben.

Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden in die Veröffentlichung von Namen, Vornamen, Geburtsjahr, Wohnort, Startnummer und Leistung in der Start- und Rangliste ein. Des Weiteren stimmen die Teilnehmenden der Verwendung von Foto- und Filmmaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und dessen Partner ohne Vergütungsanspruch zu. Wer damit nicht einverstanden ist, muss dies bis zum Veranstaltungstag der Geschäftsstelle schriftlich per Post oder Mail mitteilen.

Die Verwendung der Personendaten ist in der geltenden Datenschutzerklärung geregelt. Die Läufer*innen verpflichten sich, dem Veranstalter die Personendaten von Drittpersonen nur zur Verfügung zu stellen, wenn diese, bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die geltende Datenschutzerklärung kennen und sie gemäss anwendbarem Datenschutzrecht dazu berechtigt sind. Der Veranstalter darf die Läufer*innen jederzeit auffordern, das Vorliegen dieser Voraussetzungen – insbesondere einer Einwilligung der Drittpersonen – innert Frist nachzuweisen und kann andernfalls ohne weiteres von sämtlichen Verträgen zurücktreten. 

11. Migros MyRun Clip
Die Migros erstellt für die Teilnehmenden der Veranstaltung ein persönliches Laufvideo, sog. MyRun Clips. Das Laufvideo ist für die Teilnehmenden kostenlos und wird auf der Webseite Migros iMpuls, https://www.migros-impuls.ch veröffentlicht. Die Teilnehmenden erhalten nach der Veranstaltung eine E-Mail mit einem Link zu Ihrem Laufvideo. Zu diesem Zweck werden Name, E-Mail-Adresse, Laufdaten sowie Filmmaterial der Teilnehmenden bearbeitet. Das Laufvideo kann Werbeelemente enthalten, die gegebenenfalls aufgrund der übermittelten Daten ausgewählt wurden.
Die Teilnehmenden können der Bearbeitung jederzeit widersprechen, wenn sie kein Interesse an einem kostenlosen Laufvideo haben, kann dies bei der Anmeldung angegeben werden. Verantwortlich für diese Datenbearbeitung ist der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB). Die Bearbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung des MGB, abrufbar unter https://www.migros.ch/de/datenschutz.html.

12. Rückerstattung Startgeld
Der Veranstalter kann den Zugang und die Teilnahme an der Veranstaltung gemäss den geltenden behördlichen Auflagen einschränken.
Startet eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nicht, entfällt grundsätzlich Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes. Kann ein/e Läufer*in aufgrund von Symptomen oder Krankheit (mit oder ohne Arztzeugnis) nicht teilnehmen, so entfällt wie bei jeder anderen Erkrankung auch ein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Bis zum 6. April 2025 kann man sich mit dem persönlichen Änderungslink vom 47. Luzerner Stadtlauf abmelden. Im Gegenzug bekommt Person einen Gutscheincode im Wert des bezahlten Startgeldes abzüglich CHF 10.-. Gültig ab sofort für 1 Jahr.
Eine Annulationsversicherung des einbezahlten Startgeldes kann bei Online-Anmeldungen über trackmaxx.ch abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt 5 % des bezahlten Startgeldes. Bei Krankheit oder Unfall erhält der Versicherte gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses das einbezahlte Startgeld gutgeschrieben (Gutschein). Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Annulationsversicherung gibt es hier.

13. Doppelmeldung
Fälschlicherweise doppelt getätigte Online-Anmeldungen werden grundsätzlich nicht zurück vergütet, berechtigen aber für einen Freistart im kommenden Jahr.

14. Foto-Wettbewerb
Zur Teilnahme am Luzerner Stadtlauf Foto-Wettbewerb ist jedermann zugelassen. Ausgenommen sind alle OK-Mitglieder des Luzerner Stadtlaufs. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Kein Anspruch auf Barauszahlung der Preise. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

15. Doping
Für den Luzerner Stadtlauf gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Läufer*innen unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic, sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Mehr Informationen unter Swiss Sport Integrity.

16. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung der Laufveranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, anzupassen oder zeitlich und/oder räumlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Durchführung der Laufveranstaltung zum ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt auf Grund eines externen, unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignisses höherer Gewalt unmöglich wird.

Bei einer Absage der Veranstaltung oder einer nachträglichen Beschränkung der Teilnehmerzahlen durch behördliche Auflagen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn haben die Teilnehmenden, welche nicht starten können, folgende Möglichkeiten:
- Spenden ihres Startgeldes an den Veranstalter
- Kostenloses Umschreiben auf den Luzerner Stadtlauf im Nachfolgejahr
- Rückerstattung des Startgeldes abzüglich CHF 10.- Bearbeitungsgebühr.

17. Abschlussbemerkungen
Über die Auslegung der Reglements Bestimmungen entscheidet der Veranstalter. Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten. Der Gerichtsstand ist Luzern.

Luzern, 5. August 2024